Sophia Falke
Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
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Vom Befund zur Schuldfähigkeit

Ein sicherer § 64? — Vier Arztbriefe und eine Begutachtung, die zu einem anderen Schluss kam

Der Fall

Vier Entlassungsberichte aus vier psychiatrischen Kliniken, entstanden innerhalb weniger Monate. Diagnostiziert werden unter anderem eine Kokainabhängigkeit und eine Alkoholabhängigkeit; nach Aktenlage besteht die Abhängigkeit seit Jahren. Mehrere Behandlungen brechen vorzeitig ab. Unmittelbar nach der letzten Entlassung kommt es zu einer Gewalttat, mit der Geld erlangt werden sollte. In der Blutprobe finden sich Alkohol und Kokain.

Was daran nicht aufgeht

Eine Konstellation, bei der § 64 StGB zu prüfen ist. Abhängigkeit, Beschaffungstat, Rausch zur Tatzeit, eine Behandlungsgeschichte, die für sich zu sprechen scheint. So läge der Fall heute, und so lag er damals.

Damals galt § 64 StGB noch in der Fassung vor der Reform vom Oktober 2023, als die Anordnungsvoraussetzungen weiter gefasst waren. Verschwunden ist die Frage seither nicht, im Gegenteil: Der Zusammenhang zwischen Abhängigkeit und Tat muss heute deutlicher belegt sein, und belegen soll ihn dasselbe Material wie damals — die ärztlichen Unterlagen.

Die Begutachtung kam zu einem anderen Schluss.

Der Workshop

Diesen Fall möchte ich mit Ihnen auseinandernehmen. Es ist kein Vortrag: Gearbeitet wird an konstruierten Fällen, wie sie Ihnen in der Akte begegnen, und es wird diskutiert. Was Sie am Ende in der Hand haben, soll am nächsten Sitzungstag brauchbar sein.

Das Programm

I
Die Akte Der Auftrag der Staatsanwaltschaft, die objektiven Befunde, die eingeholten Vorbefunde. Und die Stellen, an denen die Unterlagen auseinandergehen.
II
Befund und Diagnose ICD-10, ICD-11 und DSM-5: was ein Diagnosecode aussagt, wie er zustande kommt und was nicht in ihm steht. Warum eine psychiatrische Diagnose kein Eingangsmerkmal des § 20 StGB ist und was stattdessen eines begründet.
III
Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten Boetticher/Nedopil/Bosinski/Saß, NStZ 2005, 57; auch Forens Psychiatr Psychol Kriminol 1 (2007), 3. Punkt für Punkt am Fall geprüft.
IV
Prognose Worauf ein Prognoseinstrument beruht, wie weit seine Aussage reicht und welchen Fragen ein Prognosegutachten standhalten muss.
V
Maßregelvollzug Was über Verläufe und Ergebnisse tatsächlich erhoben wird und was nicht. Beides lässt sich im Verfahren verwenden.

Was Sie mitnehmen

Sie werden sehen, worauf ein Gutachten seine Diagnose stützt, und welche Frage weiterführt, wenn das nicht ohne Weiteres erkennbar ist. Eine gute Frage an den Sachverständigen ist kein Angriff. Sie ist der kürzeste Weg zu einem Gutachten, das man versteht.

Zur Referentin

Ich bin Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und erstatte forensisch-psychiatrische Gutachten für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Maßregelvollzugskliniken und Justizvollzugsanstalten. Schwerpunkte sind die Schuldfähigkeit nach den §§ 20, 21 StGB, die Unterbringung nach den §§ 63, 64 StGB und die Kriminalprognose.

Anmeldung

Veranstalter ist der Wiesbadener Anwalt- und Notarverein e. V., die Anmeldung läuft über seine Geschäftsstelle.

Der Verein schreibt den Termin mit den übrigen Angaben aus. Wenn Sie ihn früher erfahren möchten, sagen Sie es mir unten — ich schreibe Ihnen einmal, sobald er feststeht.

Vorab

Wenn Sie ein Verfahren im Kopf haben, an dem sich diese Frage stellt, oder einen Schwerpunkt wünschen: schreiben Sie mir. Anonym, wenn Ihnen das lieber ist. Ich lese alles und nehme es in die Vorbereitung auf.

Entweder hier etwas schreiben oder unten das Häkchen für die Terminmitteilung setzen — eines von beidem genügt.

Für die Terminmitteilung wird sie gebraucht; sonst nicht.

Ohne Kontaktangabe kann ich nicht antworten; der Beitrag geht dennoch in die Vorbereitung ein.

Sophia Falke · Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie
Forensisch-psychiatrische Begutachtung für Gerichte und Staatsanwaltschaften

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